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   BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56   

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BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56 (https://dejure.org/1957,62)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1957 - VI C 283.56 (https://dejure.org/1957,62)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1957 - VI C 283.56 (https://dejure.org/1957,62)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 61
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 203.58

    Rechtsmittel

    Bei dieser Sachlage bedürfe die Ernennung W.'s zum Beamten auf Lebenszeit keiner besonderen Prüfung (BVerwGE 5, 61).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 61 [63]) hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, daß die Berufung W.'s in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit keiner besonderen Überprüfung nach § 7 G 131 zugänglich ist, weil sie für sich allein nicht bestehen kann, wenn die vorangegangene Ernennung in das Amt, in dem W. auf Lebenszeit angestellt worden ist, unberücksichtigt bleibt.

  • BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59

    Prüfung von Ernennungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge - Entzug von

    Der Verwaltungsgerichtshof selbst hat zutreffend darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 61 [62]) zwar nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung des Betroffenen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 unberücksichtigt bleibt, die Nichtberücksichtigung der zeitlich vorhergehenden Rechtsstellung in Betracht kommt, daß es jedoch gleichwohl in der Regel geboten ist, bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Beamtenlaufbahn überwiegend von politischen Erwägungen der in Rede stehenden Art beeinflußt ist, dem historischen Ablauf der Laufbahn zu folgen.

    Allerdings ist dabei jede Ernennung und Beförderung gesondert zu prüfen, abgesehen von der im vorliegenden Urteil angeführten Ausnahme (vgl. BVerwGE 5, 61).

  • BVerwG, 19.03.1959 - II C 171.57

    Berücksichtigung einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus bei der Ernennung

    Bei der Prüfung der Frage, ob die am 8. Mai 1945 für den Kläger begründete Rechtsstellung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 unberücksichtigt zu bleiben hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rückschau auf die gesamte Dienstlaufbahn des Klägers zu halten (BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113]; 5, 61 [62]; 5, 275 [278]).

    Es erübrigt sich, die Anstellung des Klägers auf Lebenszeit gesondert nachzuprüfen, wenn die ihr vorausgegangenen Ernennungen (Amtsübertragungen) - hier die Ernennung zum Polizeioberwachtmeister und die Beförderung zum Hauptwachtmeister der Schutzpolizei - entweder infolge der Feststellung überwiegend politischer Beweggründe der Ernennungsbehörde oder wegen Nichtwiderlegung der erörterten Ersternennungsvermutung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 unberücksichtigt zu bleiben haben (BVerwGE 5, 61 [63]).

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